UVV-Prüfung

UVV Prüfung

Die Prüfung erfolgt regelmäßig nach 12 Monaten.

Rundum sorglos

Zu unseren Individual- & Kompaktanlagen bieten wir Ihnen auch unsere Zusatzleistung. Das heißt, wir gewährleisten eine Rundum- Versorgung über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlage.

Unsere Leistungen:

Wartung:

Der Soll-Zustand soll bewahrt werden. Die üblichen Tätigkeiten sind Reinigen und Nachstellen.

UVV Prüfung:

Sicherheitstechnische Aufnahme und Bewertung des Ist-Zustandes. Die üblichen Tätigkeiten sind Prüfen, Messen und Testen.

Instandsetzung:

Hierbei wird der Soll-Zustand wiederhergestellt. Zu den üblichen Tätigkeiten zählen das Austauschen und Instandsetzen.

UVV-Prüfung ist notwendig und verlängert die Lebensdauer Ihrer LWA!

Die jährlich wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV §10 ist von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften regeln die sichere Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln in einem Unternehmen. Da es sich bei der UVV um eine Vorschrift handelt, hat diese Gesetzescharakter und ist somit rechtlich bindend. Das heißt, dass die Unfallverhütungsvorschriften als verbindliche Pflichten angesehen werden müssen.



Rundum sorglos

Zu unseren Individual- & Kompaktanlagen bieten wir Ihnen auch unsere Zusatzleistung. Das heißt, wir gewährleisten eine Rundum- Versorgung über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlage.

Unsere Leistungen:

Wartung:

Der Soll-Zustand soll bewahrt werden. Die üblichen Tätigkeiten sind Reinigen und Nachstellen.

UVV Prüfung:

Sicherheitstechnische Aufnahme und Bewertung des Ist-Zustandes. Die üblichen Tätigkeiten sind Prüfen, Messen und Testen.

Instandsetzung:

Hierbei wird der Soll-Zustand wiederhergestellt. Zu den üblichen Tätigkeiten zählen das Austauschen und Instandsetzen.

UVV-Prüfung ist notwendig und verlängert die Lebensdauer Ihrer LWA!

Die jährlich wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV §10 ist von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften regeln die sichere Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln in einem Unternehmen. Da es sich bei der UVV um eine Vorschrift handelt, hat diese Gesetzescharakter und ist somit rechtlich bindend. Das heißt, dass die Unfallverhütungsvorschriften als verbindliche Pflichten angesehen werden müssen. Laut UVV BGV D6 und D8 (§44 bzw. §36) verstößt man bei Nichtbeachtung gegen die Vorschriften des siebten Sozialgesetzbuches SGB VII, §15. In diesem Fall können Geldbußen gem. § 209 SGB VII bis zu 10.000 Euro verhängt werden.


Funktionsweise: Torluftschleier versus Luftwand